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1.
Allgemeines, Geltungsbereich
Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich
für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen die nachstehenden
Bedingungen. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit
der Entgegennahme der Ware, erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Etwaigen
entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Vertragsabschluß, Preise
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt als schriftliche
Auftragsbestätigung. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.
Unsere Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus der
am Liefertag geltenden Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Sie verstehen sich ab Hamburger Lager.
3.
Lieferung, Gefahrübergang
Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir
sie schriftlich bestätigt haben, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
vorbehalten. Bei verspäteter, mengenmäßig unzureichender
oder nicht erfolgter Leistung der Vorlieferanten oder bei einer für uns
bestehenden Unzumutbarkeit der Warenbeschaffung sowie bei höherer Gewalt
und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten
Umständen bei uns oder Vorlieferanten (z. B. Krieg, Blockade, Feuer,
Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportstörungen, Materialbeschaffungs- oder Energieversorgungsschwierigkeiten
und behördlichen Eingriffen), über die wir dem Käufer nach
Möglichkeit Nachricht geben werden, sind wir berechtigt, die Lieferfrist
in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von
der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer/ Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten.
Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen (auch in
den vorigen Absatz genannten Fällen) ist der Käufer - außer
bei Fixgeschäften - erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist
von wenigstens drei Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der käufer kann bei Teillieferungen
vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr
geht am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel
unserer Wahl über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und Kosten
des Käufers erfolgt Versicherung durch uns gegen gewöhnliche Transportgefahren.
4.
Zahlung, Aufrechnung
und Zurückbehaltungsrecht
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden, sofern
alle fälligen Beträge beglichen sind, 2% Skonto gewährt. Die
Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.
Deren Annahme erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitige
Vorlage und Protesterhebung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten
des Käufers und sind sofort fällig.
Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind Fälligkeitszinsen in
Höhe von 5% p.a. zu zahlen. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von
3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit
einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung
nachweist.
Treten beim Käufer wesentliche Vermögensverschlechterungen ein,
werden uns schlechte Vermögensverhältnisse bekannt oder hält
der Käufer vereinbarte Zahlungsziele nicht ein, so werden unsere sämtlichen
Forderungen - auch im Falle einer Stundung und ungeachtet etwa hereingenommener
Wechsel - sofort fällig; wir sind - unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche
- zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer nicht binnen
7 Tagen nach entsprechender Aufforderung den Kaufpreis vorleistet oder Sicherheit
für ihn bietet.
Der Käufer darf nur mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers
ist ausgeschlossen.
5.
Eigentumsvorbehalt und
Vorausabtretung
Bis zur Erfüllung sämtlicher uns jetzt und künftig zustehender
Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch der jeweiligen Saldoforderung
aus einem etwaigen uneigentlichen oder echten Kontokorrent, bleiben wir Eigentümer
der gelieferten Ware. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt
für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bei Verarbeitung
oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden
Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
eingesetzten Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Verkehrswert
der anderen eingesetzten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum
an der neuen Sache, so überträgt er uns schon jetzt seinen Miteigentumsanteil
nach Maßangabe des Brutto-Rechnungswertes der eingesetzten Vorbehaltsware.
Die neuen Sachen werden vom Käufer für uns unentgeltlich mit kaufmännischer
Sorgfalt verwahrt. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der
gelieferten oder der aus der Verarbeitung entstehenden Waren nur im gewöhnlichen
Geschäftsgang unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt.
Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt.
Der Käufer tritt hiermit bereits alle Forderungen mit Nebenrechten an
uns ab, die ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verwendung der
Vorbehaltsware entstehen. Im Fall der Veräußerung oder sonstigen
Verwendung mit Sachen, an denen Rechte Dritter bestehen, wird nur der dem
Brutto-Rechnungsbetrag entsprechende Teilbetrag an uns abgetreten. Die abgetretenen
Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Ziffer 5 Abs. 1.
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Zur Einziehung
der abgetretenen Forderung ist der Käufer ermächtigt. Bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens oder bei sonstigem Vermögensverfall des Käufers,
sowie bei Nichtbeachtung der den Käufer aus dem Eigentum treffenden Pflichten,
können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen und verlangen,
daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Unter
den gleichen Voraussetzungen sind wir berechtigt, die weiterveräußerung
und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen und die Vorbehaltsware
sofort abzuholen und zu diesem Zweck ungehindert die Geschäfts- und Lagerräume
des Käufers zu betreten sowie nach unserer Wahl zu verwerten. Weitergehende
Rechte unsererseits werden durch die Inbesitznahme der Vorbehaltsware nicht
berührt. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
Der Käufer hat uns vor Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder
auf die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benachrichtigen.
Die zur Abwehr der Eingriffe Dritter entstandenen Kosten sind uns vom Verkäufer
zu erstatten.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur
Freigabe übersteigender Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6.
Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang
- also auf jeden Fall vor Einbau - zu untersuchen. Mengenbeanstandungen und
Mängel sind von Kaufleuten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware
- bei versteckten Mängeln binnen gleicher Frist nach Schadensfeststellung
- schriftlich zu rügen, anderenfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge
bei uns.
7.
Gewährleistung
Wir leisten - bei rechtzeitiger Mängelrüge - gemäß
den nachfolgenden Absätzen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik
Gewähr für Fehlerfreiheit und zugesicherte Eigenschaften. Eigenschaften der Liefergegenstände gelten nur insoweit als zugesichert, wie
wir die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt
haben. Katalog- und listenmäßige Angaben stellen keine Zusicherung
von Eigenschaften dar. Ebenfalls sind alle Angaben in unseren Angeboten und
Auftragsbestätigungen über Abmessungen, Gewicht und sonstige technische
Daten keine Eigenschaftszusicherung.
Weist uns der Käufer einen Mangel an den von uns gelieferten Waren nach,
sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung Zug um Zug
gegen Rückgabe der beanstandeten Ware verpflichtet. Lehnen wir die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab oder schlägt diese fehl, kann
der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Anspruch
auf Schadensersatz wegen nicht erfüllung ist ausgeschlossen. Liegt die
Ursache des Mangels jedoch nicht in unserem Bereich, sondern in dem des Herstellers/unseres
Lieferanten, so besteht unsere Verpflichtung nur, wenn der Hersteller den
gerügten Mangel anerkennt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossenen für Mängel, mit denen
der gelieferte Gegenstand nicht bereits bei Gefahrübergang behaftet war,
sowie für Mängel, die auf falscher Behandlung, falschem Einbau oder
natürlichem Verschleiß beruhen. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes durch den Hersteller
bestimmt ist.
Gewährleistungsansprüche dürfen nur mit unserer Zustimmung
abgetreten werden.
8.
Haftung
Wir haften auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder aus unerlaubten Handlungen - außer für zugesicherte
Eigenschaften - nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sofern eine
wesentliche Vertragspflicht von uns fahrlässig verletzt wird, ist unsere
Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme
unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise und typischerweise
in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Falle des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft haften wir unter Ausschluß weitergehender
Rechte nur auf Ersatz der Mangelfolgeschäden, die durch die Zusicherung
abgesichert werden sollen.
Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs-
und Verrichtungshilfen.
Nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir - sofern wir Hersteller im Sinne
des Produkthaftungsgesetzes sind und als solcher zu haften haben - gegenüber
Benutzern und Verbrauchern. Die Haftung gegenüber Herstellern wird ausgeschlossen.
9.
Beratungen
Unsere Beratungen sowie ggf. Projektanfertigungen erfolgen, sofern schriftlich
nicht etwas anderes vereinbart ist, kostenlos und unverbindlich. Hinsichtlich Gewährleistung und Haftung gelten die vorstehenden Bestimmungen
entsprechend.
10.
Erfüllungsort, anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hamburg.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen
Warenkauf (Wiener Unicitral-Abkommen) wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung
einschließlich aller Ansprüche aus schecks und Wechseln ist, sofern
der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts
oder Öffentlichen Sondervermögens ist, Hamburg.
11.
Datenverarbeitung
Ihre Daten werden EDV-mäßig gespeichert (§26 BDSG).
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